Es gibt sie noch, die Kooperationsanfragen mit dem Hinweis „bitte markiere den Beitrag nicht als Werbung“ und Influencer, die Posts mit „in Kooperation mit“ kennzeichnen. Für uns ein Anlass neben der aktuellen Rechtsprechung im Bereich des "wann" und "ob" (Stichwort: #kennzeichnungswahn) auch die Basics zum "wo" und "wie" der richtigen Kennzeichnung zu erläutern.
Das Amtsgericht München hat in einem von uns geführten Verfahren am 21.06.2018 durch Urteil entschieden, dass unsere Mandantschaft – eine Bildagentur - keinen Schadensersatz unter Heranziehung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bekommt. Wieso ausgerechnet wir darüber berichten und was das alles zu bedeuten hat? Mehr dazu in diesem Blogpost.
Keine Angst, wir fangen jetzt nicht auch noch damit an, Blogbeiträge nach dem Muster „Abmahnung von blablabla erhalten...“ zu schreiben, um damit ein gutes Google-Ranking und ein paar Mandate abzugreifen.
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