Podcast kreativ[ge]recht - NFTs und Urheberrecht
Bei NFTs (Non Fungible Tokens) handelt es sich insbesondere nicht um die Verkörperung des Bildes an sich, sondern um ein Echtheitszertifikat (Token), welches mit dem Bild verknüpft wird, um es als das Original zu kennzeichnen.
Das bedeutet, dass der/die Eigentümer*in des NFTs nicht automatisch Urheber oder Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten wird. Vielmehr ist die rechtliche Betrachtung an dieser Stelle strikt vom Eigentumserwerb des Tokens zu trennen.
Im Prinzip gilt damit in diesem neuen Bereich aus urheberrechtlicher Sicht gerade nichts neues, sondern das gleiche, wie in den bisherigen Bereichen des Handelns mit Bildern: Das Geschäft über die Einräumung von Nutzungsrechten ist getrennt vom Kaufvertrag zu sehen und die Nutzungsrechte sind im Einzelfall oder auch in Nutzungsbedingungen zu verhandeln und zu vereinbaren.
Natürlich müssen auch im Bereich NFTs die Drittrechte berücksichtigt werden.
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Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden.
sebastian.deubelli@deubelli.com
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